Frage 53 von 257 · Hundeführerschein Bremen
Die zuständige Behörde kann einen Hund als gefährlich einstufen, wenn ...
Genau eine Antwort ist richtig.
Lösung anzeigen
Richtige Antwort zu Frage 53
- D: er über das natürliche Maß hinausgehende Aggressivität zeigt.
Alle Fragen im Trainer üben. Kurze Runden, sofort die Lösung, und was du falsch beantwortest, kommt wieder.
Weitere Fragen aus dem Bereich Recht
- 54Wie sollte ein Hundehalter vorbeugen, um im Falle eines durch seinen Hund verursachten Schadens rechtlich abgesichert zu sein?
- 55Wann muss ich meinen Hund beim Spazierengehen an der Leine führen?
- 56Was ist bei einer Autofahrt mit Hund zu beachten?
- 57Welche Personen, die mit einem Hund spazieren gehen, müssen eine Sachkundeprüfung abgelegt haben?
- 58Was folgt, wenn ein Hund einen Menschen gebissen hat und dies angezeigt wurde?
- 65Darf ich meinen Hund im Wald ohne Leine laufen lassen?