Der Hundeführerschein in Bremen besteht aus zwei Prüfungen: einem Theorietest und einer praktischen Prüfung mit deinem Hund. Beide nimmt kein Amt ab, sondern Prüferinnen und Prüfer, die das Land Bremen anerkannt hat. Wie die Termine ablaufen, was geprüft wird und wann du bestanden hast, ist amtlich genau geregelt.

Hier gehst du beide Prüfungen Schritt für Schritt durch. Ob du die Prüfung überhaupt brauchst, klärt unser Ratgeber Wer braucht den Hundeführerschein in Bremen?. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Theorie: 35 Fragen mit je vier Antworten, 45 Minuten. Du brauchst mindestens 26 richtige Antworten und mindestens 4 richtige in jedem der 5 Themenbereiche.
  • Praxis: etwa 60 Minuten mit deinem Hund an mindestens zwei Orten. Von 11 Prüfungssituationen musst du mindestens 6 bestehen.
  • Die Theorie legst du vor der Aufnahme des Hundes ab, die Praxis innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung.
  • Beide Teile darfst du beliebig oft wiederholen. Jeder Versuch kostet Geld.
  • Die Gebühr legt der Prüfer fest. Einen amtlichen Preis gibt es nicht.

Die zwei Prüfungsteile im Überblick

Das Bremische Hundegesetz verlangt eine theoretische und eine praktische Sachkundeprüfung. Die Theorie musst du vor der Aufnahme der Hundehaltung bestanden haben, die Praxis innerhalb des ersten Jahres.1

Beide Teile prüfen dieselben fünf Themenbereiche:

  • Anforderungen an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
  • Sozialverhalten, Kommunikation und Ausdrucksweise von Hunden sowie rassespezifische Eigenschaften und Bedürfnisse
  • Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden, ihre Bewältigung und Vermeidung
  • tierschutzkonformes Erziehen und Ausbilden
  • Rechtsvorschriften für die Haltung und den Umgang mit Hunden

In der Theorie weist du dieses Wissen nach. In der Praxis zeigst du, dass du es mit deinem eigenen Hund anwenden kannst.1

Prüfer finden und Termin buchen

Prüfen dürfen nur Personen und Stellen, die der Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) anerkannt hat. Die Liste der anerkannten Prüferinnen und Prüfer steht auf der Internetseite des LMTVet und wird laufend ergänzt.2 Sie enthält neben Name und Wohnort auch Kontaktdaten, sodass du direkt anfragen kannst.3

Anerkannt werden zum Beispiel Tierärztinnen und Tierärzte mit bestimmten Zusatzqualifikationen, Leistungsrichter des VDH oder des DHV und Hundeerzieher mit Zertifikat von IHK oder BHV.4 Auch Hundeschulen und Vereine können Prüfstellen sein. Prüfen darf dort aber nur eine anerkannte Person, die der Stelle angehört.4

Der Besuch eines Vorbereitungskurses ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen.4 Bringe zu beiden Prüfungsteilen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit, denn der Prüfer muss deine Identität prüfen.56

Die Theorieprüfung

Aufbau und Dauer

Die Theorie ist ein Single-Choice-Test. Er enthält 35 Fragen, sieben je Themenbereich, mit jeweils vier Antwortmöglichkeiten. Genau eine davon ist richtig. Der Test läuft am Computer oder auf Papier, und du hast grundsätzlich 45 Minuten Zeit.5

Die Fragen stammen aus einem Katalog, den die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz freigegeben hat.5 Im Format gleiche Fragen kannst du in unserer Übersicht der Prüfungsfragen üben.

Regeln während der Prüfung

Hilfsmittel jeder Art sind nicht erlaubt. Wer täuscht oder es versucht, hat die Prüfung nicht bestanden.5 Angeboten wird die Prüfung derzeit nur auf Deutsch.7

Wann du bestanden hast

Du bestehst, wenn du insgesamt mindestens 26 von 35 Fragen richtig beantwortest und in jedem Themenbereich mindestens 4 von 7 Fragen richtig hast.5 Die Senatorin für Inneres fasst das mit „mindestens 75 Prozent“ zusammen.7 Eine starke Runde in vier Bereichen gleicht also einen schwachen fünften nicht aus.

Die praktische Prüfung

Voraussetzungen

Du legst die praktische Prüfung mit dem Hund ab, den du hältst oder verantwortlich betreust. Der Prüfer liest dazu die Chipnummer des Hundes aus. Er darf einen offensichtlich kranken oder verletzten Hund nicht zulassen.6 Nach Angabe der Senatorin für Inneres muss der Hund außerdem mindestens 12 Monate alt sein.7 Wenn du einen Welpen aufnimmst, besprich den Zeitpunkt deshalb früh mit dem Prüfer.

Dauer und Orte

Die Prüfung soll 60 Minuten dauern. Sie findet an mindestens zwei Orten statt: in einem ablenkungsarmen Bereich, etwa einer Grünanlage mit Freilaufmöglichkeit, und im öffentlichen Straßenraum.6

Die 11 Prüfungssituationen

Im ablenkungsarmen Bereich musst du sieben Situationen zeigen:

  1. Handling am Hund
  2. kontrolliertes Gehen an der Leine
  3. Sitz, Steh, Platz oder Bleib
  4. Kommen auf Ruf
  5. Begegnung mit Joggenden, Skatenden und ähnlichen Personen
  6. Begegnung mit anderen Personen, etwa Spazierenden oder einer Menschengruppe
  7. Begegnung mit anderen Hunden

Im öffentlichen Straßenraum kommen vier weitere dazu: Gehen an einer stark befahrenen Straße, Überqueren einer befahrenen Straße, Begegnung mit Radfahrenden oder Kinderwagen und Begegnung mit anderen Personen oder einer Menschengruppe.6

Leine und Hilfsmittel

Du darfst die ganze Prüfung mit angeleintem Hund absolvieren. Im Straßenraum ist die Leine Pflicht. Hör- und Sichtzeichen sind erlaubt, und du darfst deinen Hund bei korrektem Verhalten belohnen. Halti, Maulkorb, Futter und Spielzeug sind in jeder Situation zulässig, sofern sie tierschutzgerecht sind. Der Prüfer kontrolliert, ob sie richtig sitzen.6 Die Senatorin für Inneres nennt außerdem Halsband, Geschirr, Führleine, Schleppleine für den Rückruf, Hundepfeife und Clicker.7

Wann du bestanden hast

Du musst von den 11 Situationen mindestens 6 erfolgreich absolvieren und den Hund sicher durch die vorgegebenen Situationen führen. Unabhängig davon kann der Prüfer die Prüfung als nicht bestanden werten, wenn du den Hund nicht unter Kontrolle hattest oder dich unangemessen verhalten hast, zum Beispiel durch übertriebene körperliche Härte oder Rücksichtslosigkeit.6

Ergebnis, Bescheinigung und Nachweis

Bei der Praxisprüfung teilt der Prüfer dir das Ergebnis direkt im Anschluss mit und händigt die Bescheinigung aus. Er hält den Ablauf in einer Niederschrift fest.6 Beim Computertest soll das ebenfalls sofort geschehen. Bei einer Papierprüfung kann es später passieren.5

Die Bescheinigung über die praktische Prüfung gilt nur für den Hund, mit dem du sie abgelegt hast.4 Für jeden weiteren Hund brauchst du also eine neue praktische Prüfung.7

Auf Verlangen musst du die Bescheinigungen dem Ordnungsamt zeigen. Das geht analog oder digital, also auch als Foto auf dem Handy.7 Zuständig ist in der Stadt Bremen das Ordnungsamt und in Bremerhaven das Bürger- und Ordnungsamt.8

Durchgefallen? Wiederholung und Kosten

Beide Prüfungsteile kannst du beliebig oft und in beliebigen zeitlichen Abständen wiederholen.65 Bei einer nicht bestandenen Prüfung stellt der Prüfer dir auf Wunsch eine formlose Bescheinigung aus.6

Jede Prüfung kostet Geld, auch ein nicht bestandener Versuch. Der Prüfer vereinbart mit dir ein mindestens kostendeckendes Entgelt, das Unterlagen und Bescheinigung einschließt und nach der Prüfung fällig wird.6 Es gibt keinen amtlichen Festpreis, die Gebühr hängt vom Anbieter ab.7 Als Orientierung nannte der Senat im Gesetzentwurf die Kosten in Niedersachsen von rund 200 Euro.8 Frag vor der Buchung nach dem Preis für beide Teile und für eine mögliche Wiederholung.

Häufige Fragen

Wie viele Fragen hat die Theorieprüfung?

35 Fragen, sieben aus jedem der fünf Themenbereiche. Du bekommst dafür grundsätzlich 45 Minuten.

Wie viele Fragen muss ich richtig beantworten?

Mindestens 26 von 35, davon mindestens 4 von 7 in jedem Themenbereich.

Wie lange dauert die praktische Prüfung?

Sie soll 60 Minuten dauern und findet an mindestens zwei Orten statt.

Darf ich in der Praxisprüfung Leckerli und Spielzeug benutzen?

Ja. Futter, Spielzeug, Halti und Maulkorb sind erlaubt, wenn sie tierschutzgerecht sind. Du darfst deinen Hund bei richtigem Verhalten belohnen.

Wie oft darf ich die Prüfung wiederholen?

So oft du willst, ohne Wartezeit. Jeder Versuch kostet aber die Prüfungsgebühr.

Wo finde ich einen Prüfer?

Auf der Internetseite des LMTVet steht die Liste der anerkannten Prüferinnen und Prüfer. Nur diese dürfen die Prüfung abnehmen.

Quellen

Diese Quellen belegen die Angaben in diesem Artikel.

  1. Transparenzportal Bremen: Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG), Fassung mit Änderung vom 24. März 2026 (transparenz.bremen.de)
  2. LMTVet Bremen: Hundeführerschein und Prüfung (lmtvet.bremen.de)
  3. LMTVet Bremen: Liste anerkannter Sachkundeprüfer:innen (Stand 09.09.2026) (lmtvet.bremen.de)
  4. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: Verwaltungsvorschrift über die Sachkundeprüfung nach § 3 Absatz 3 BremHundeG (lmtvet.bremen.de)
  5. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: Verfahren zur theoretischen Sachkundeprüfung von Hundehalter:innen (lmtvet.bremen.de)
  6. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: Verfahren zur praktischen Sachkundeprüfung von Hundehalter:innen (lmtvet.bremen.de)
  7. Die Senatorin für Inneres und Sport: Hundeführerschein ab 1. Juli 2026, Fragen und Antworten (inneres.bremen.de)
  8. Bremische Bürgerschaft, Drucksache 21/999: Gesetz zur Neufassung des Bremischen Gesetzes über das Halten von Hunden (bremische-buergerschaft.de)