Ein zentrales Hunderegister des Landes Bremen gibt es nicht. Trotzdem ist die Registrierung Pflicht: Jeder Hund muss einen Mikrochip tragen und in einem anerkannten Haustierregister gemeldet sein. Diese Register werden privat betrieben, die Anmeldung kostet nichts.

In diesem Ratgeber erfährst du, was das Bremische Hundegesetz genau verlangt, welche Register anerkannt sind, bis wann du dich melden musst und wie du deine Daten später änderst. Die Hundesteuer ist eine eigene Anmeldung und läuft nicht über diese Register. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt in Bremen kein staatliches Zentralregister. Du registrierst deinen Hund in einem anerkannten privaten Haustierregister.
  • Anerkannt sind aktuell FINDEFIX und TASSO. Die Registrierung ist dort kostenlos.
  • Voraussetzung ist ein Mikrochip nach ISO-Norm. Chippen musst du spätestens nach dem dritten Lebensmonat, registrieren unverzüglich nach Aufnahme des Hundes.
  • Die Ortspolizeibehörde darf einen Nachweis über Chip und Registrierung verlangen.
  • Wer nicht registriert, riskiert ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro.

Warum es kein zentrales Register gibt

Das Bremische Hundegesetz (BremHundeG) schafft kein behördliches Register. Es verpflichtet die Halterinnen und Halter, ihren Hund in einem "anerkannten Haustierregister" anzumelden.1 Welche Register das sind, bestimmt die Senatorin oder der Senator für Inneres und Sport. Private Register werden auf schriftlichen Antrag anerkannt und auf der Internetseite der Behörde veröffentlicht, wenn sie die Anforderungen erfüllen und das Datenschutzrecht einhalten.1

Du kannst also frei wählen, bei welchem anerkannten Register du dich meldest.2 Die Behörden führen keine eigene Datenbank aller Bremer Hunde. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat kritisiert, dass die Ämter aus Datenschutzgründen nicht ohne Weiteres auf die Daten der privaten Register zugreifen können.2 Für dich heißt das praktisch: Du meldest dich bei einem Register, und die Behörde kontrolliert nur bei Bedarf, ob du es getan hast.

Was das Gesetz verlangt

Erst chippen, dann registrieren

Voraussetzung für die Registrierung ist die Kennzeichnung. Du musst deinen Hund spätestens nach Vollendung des dritten Lebensmonats, auf jeden Fall aber vor der ersten Weitergabe, mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen. Der Chip muss der ISO-Norm 11784 oder 11785 entsprechen und eine einmalig vergebene Nummer enthalten.1 Beim Tierarzt kostet der Chip bei Hunden etwa 40 bis 60 Euro.3

Registrierung unverzüglich nach Aufnahme

Du musst deinen Hund unverzüglich nach Aufnahme der Haltung unter Angabe der Chipnummer registrieren. Das gilt nicht für Hunde, die noch keine drei Monate alt sind.1 Gechippt sein muss ein Welpe aber spätestens nach dem dritten Lebensmonat.

Nachweis auf Verlangen

Die Ortspolizeibehörde kann von dir verlangen, die Kennzeichnung unter Angabe der Chipnummer und die Registrierung nachzuweisen.1 Bewahre deshalb die Bestätigung des Registers mit der Chipnummer griffbereit auf.

Für Hunde, die schon vor dem Gesetz da waren

Wer am 10. Juli 2025 schon einen Hund hielt, musste ihn spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes registrieren.1 Diese Frist ist inzwischen abgelaufen. Hast du das noch nicht erledigt, hole es jetzt nach.

Tierheimhunde

Die Kosten der Kennzeichnung für Hunde in der Obhut eines Tierheims oder in dessen Pflegestellen übernehmen die Stadtgemeinden.1

Welche Register anerkannt sind

Die Senatorin für Inneres und Sport nennt zwei Portale, über die du die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht erfüllen kannst: FINDEFIX und TASSO.4 Beide sind gemeinnützig. FINDEFIX wird vom Deutschen Tierschutzbund betrieben und bietet die Registrierung als gemeinnützige Leistung kostenlos an.3 TASSO finanziert sich über Spenden und registriert Hunde ebenfalls kostenlos.5

Prüfe vor der Anmeldung auf der Seite der Senatorin für Inneres und Sport, ob die Liste der anerkannten Register noch aktuell ist. Sie kann sich ändern, weil weitere Anbieter die Anerkennung beantragen können.1

So registrierst du deinen Hund

  1. Chipnummer bereithalten. Die Tierarztpraxis nennt sie dir beim Chippen.
  2. Register wählen. FINDEFIX oder TASSO, jeweils online.
  3. Daten eingeben. Gespeichert werden Angaben zum Tier, etwa Tierart, Geschlecht und Geburtsdatum, sowie deine Kontaktdaten.3
  4. Bestätigung aufbewahren. Sie dient als Nachweis, falls die Ortspolizeibehörde danach fragt.1

Holst du deinen Hund aus dem Bremer Tierheim, ist das einfacher: Das Tierheim meldet alle vermittelten Hunde und Katzen mit den Kontaktdaten der neuen Halterinnen und Halter bei FINDEFIX an.6

Daten ändern, Umzug, Abmeldung

Das Gesetz regelt nicht, wie du Änderungen meldest. Das läuft über das jeweilige Register. Wichtig ist, dass die Einträge stimmen, denn ein entlaufener Hund lässt sich nur zuordnen, wenn deine Kontaktdaten aktuell sind.

Umzug, neue Telefonnummer

Bei FINDEFIX gibt es dafür den Bereich "Daten ändern".3 Auch das Bremer Tierheim rät, Adresse und Telefonnummer sofort zu aktualisieren.6

Hund ist gestorben

Bei FINDEFIX kannst du ein Haustier als verstorben melden. So bleibt der Eintrag nicht bei dir hängen und das Register enthält keine falschen Daten.3

Hund ist vermisst

Beide Register bieten eine Vermisstenmeldung an. Bei FINDEFIX gibt es dafür auch ein Suchplakat.3 TASSO nimmt Vermisstmeldungen online und über eine 24-Stunden-Hotline entgegen.5

Hund wird abgegeben oder verkauft

Gibst du deinen Hund ab, ändert sich der Halter. Das Gesetz verlangt die Registrierung durch die jeweilige Halterin bzw. den jeweiligen Halter.1 Kläre mit dem Register, wie die Daten auf die neue Person umgeschrieben werden, damit nicht deine Adresse im Eintrag bleibt. Auch die Hundesteuer musst du in diesem Fall innerhalb von zwei Wochen abmelden, wenn die Hundehaltung endet.7

Register und Hundesteuer sind zwei Dinge

Die Registrierung im Haustierregister ersetzt die Anmeldung zur Hundesteuer nicht. In der Stadt Bremen meldest du deinen Hund innerhalb von zwei Wochen bei der Hundesteuerstelle beim Finanzamt Bremen an, wenn er älter als drei Monate ist.8 In Bremerhaven geht das beim Steueramt, ebenfalls binnen zwei Wochen.9 Alle Schritte nach der Anschaffung findest du in unserer Checkliste zur Hundeanmeldung.

Was bei Verstößen droht

Das Bremische Hundegesetz nennt mehrere Ordnungswidrigkeiten rund um Chip und Register. Dazu gehört, den Hund nicht kennzeichnen zu lassen, ihn nicht zu registrieren oder auf Verlangen weder Kennzeichnung noch Registrierung nachzuweisen. Die Geldbuße kann jeweils bis zu 5.000 Euro betragen.1 Das ist der Höchstrahmen. Wie hoch die Behörde im Einzelfall ansetzt, ist damit nicht gesagt.

Häufige Fragen

Gibt es in Bremen ein staatliches Hunderegister?

Nein. Das Gesetz sieht die Registrierung in einem anerkannten privaten Haustierregister vor. Eine zentrale Datenbank der Behörden gibt es nicht.12

Was kostet die Registrierung?

Bei FINDEFIX und TASSO nichts. Kosten fallen nur für den Mikrochip an, beim Tierarzt etwa 40 bis 60 Euro.35

Muss ich meinen Welpen sofort registrieren?

Nein. Die Pflicht gilt nicht für Hunde, die den dritten Lebensmonat noch nicht vollendet haben. Spätestens danach muss der Hund gechippt und registriert sein.1

Reicht der Eintrag in der Hundesteuerstelle?

Nein. Die Anmeldung zur Hundesteuer und die Registrierung im Haustierregister sind zwei getrennte Pflichten.18

Ist mein alter Chip gültig, wenn er nicht der ISO-Norm entspricht?

Ein Hund, der vor dem 10. Juli 2025 mit einem anderen Transponder gekennzeichnet wurde, gilt weiter als gekennzeichnet. Du musst dann dafür sorgen, dass der Ortspolizeibehörde bei Bedarf ein passendes Lesegerät zur Verfügung steht.1

Quellen

Diese Quellen haben wir für den Ratgeber ausgewertet, zuletzt im Oktober 2026 abgerufen.

  1. Freie Hansestadt Bremen: Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG), Gesetzblatt Nr. 80 vom 9. Juli 2025 (gesetzblatt.bremen.de)
  2. Weser-Kurier: Bremer Hundegesetz schreibt Registrierung in privaten Registern vor (weser-kurier.de)
  3. FINDEFIX: Haustier, alles rund um Mikrochip und Registrierung (findefix.com)
  4. Die Senatorin für Inneres und Sport: Hundeführerschein ab 1. Juli 2026 (inneres.bremen.de)
  5. TASSO e.V.: Haustierregister (tasso.net)
  6. Bremer Tierschutzverein: Haustier registrieren (bremer-tierschutzverein.de)
  7. Freie Hansestadt Bremen: Hundesteuergesetz (Fassung ab 1.1.2016), Transparenzportal (transparenz.bremen.de)
  8. Service Bremen: Hundesteuer, Hund anmelden (service.bremen.de)
  9. Magistrat Bremerhaven: Hundesteuer, Hund anmelden (bremerhaven.de)