Das Bremische Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG) wurde 2025 neu gefasst und im März 2026 geändert. Es regelt, was du als Hundehalter im Land Bremen tun musst: von der Sachkunde über Chip und Haftpflicht bis zur Leine.

Dieser Überblick geht die wichtigsten Paragrafen der Reihe nach durch und verweist für Details auf die Spezialartikel. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 1. Juli 2026 brauchen neue Halter einen Sachkundenachweis (§ 3 BremHundeG): Theorie vor der Aufnahme, Praxis im ersten Jahr.
  • Jeder Hund braucht einen Mikrochip, eine Registrierung und eine Haftpflichtversicherung.
  • Gefährliche Hunde und Listenrassen unterliegen strengen Auflagen, darunter Erlaubnis, Leine und Maulkorb.
  • Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis 5.000 Euro, in schweren Fällen bis 50.000 Euro.

Geltung und Zuständigkeit

Das Gesetz wurde am 24. Juni 2025 beschlossen und im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht.1 Es gilt im Land Bremen, also in der Stadt Bremen und in Bremerhaven. Die neue Sachkundepflicht gilt seit dem 1. Juli 2026.23 Eine Änderung vom 24. März 2026 hat den Text noch einmal angepasst.4

Zuständig ist die Ortspolizeibehörde: in der Stadt Bremen das Ordnungsamt, in Bremerhaven das Bürger- und Ordnungsamt.5 Die Prüfer erkennt das LMTVet im Auftrag der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz an.4

Sachkunde (§ 3)

Wer einen Hund aufnimmt, legt vorher die theoretische Prüfung ab und innerhalb eines Jahres die praktische.2 Hunde, die du vor dem 1. Juli 2026 gehalten hast, sind grundsätzlich ausgenommen. Gefährliche Hunde und Listenhunde sind es nicht, hier gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2028.2

Befreit sind unter anderem Tierärzte, Halter von Diensthunden und Assistenzhunden sowie Personen mit einer gleichwertigen Prüfung.2 Alle Fristen und Ausnahmen stehen im Ratgeber Wer braucht den Hundeführerschein in Bremen?.

Die Theorie hat 35 Fragen, die Praxis rund 60 Minuten mit elf Situationen.6 Beide Teile darfst du beliebig oft wiederholen.7

Chip, Registrierung und Haftpflicht (§§ 4 bis 6)

Mikrochip (§ 4)

Dein Hund muss mit einem Mikrochip nach ISO 11784/11785 gekennzeichnet sein. Das gilt nach dem dritten Lebensmonat und vor der ersten Abgabe des Hundes.2

Registrierung (§ 5)

Du musst den Hund unverzüglich in einem anerkannten Register eintragen lassen.2 Die Senatorin für Inneres nennt dafür FINDEFIX und TASSO.7 Für Hunde, die du schon vor dem 1. Juli 2026 hattest, gilt dafür eine Frist von sechs Monaten nach Inkrafttreten.2 Details zum Register findest du im Ratgeber Hunderegister in Bremen.

Haftpflichtversicherung (§ 6)

Du brauchst eine Haftpflichtversicherung für deinen Hund mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.2

Gefährliche Hunde und Listenrassen (§§ 7, 8, 14)

Als gefährlich gelten nach § 7 BremHundeG unter anderem Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie ihre Kreuzungen.2 Sie zu halten ist ohne Ausnahmeerlaubnis verboten (§ 8).2

Gefährliche Hunde müssen außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. Die Erlaubnis musst du dabei mitführen (§ 14).2 Die Ausnahmegenehmigung für Listenhunde kostet bei der Stadt Bremen 60 Euro, die Befreiung vom Maulkorb 50 Euro.8 Die Bearbeitung dauert vier bis sechs Wochen.8 Mehr dazu im Ratgeber Listenhunde in Bremen.

Leinenpflicht und Verhalten im Alltag (§ 2)

Auch für normale Hunde nennt das Gesetz Orte, an denen du deinen Hund anleinen musst. Auf Spielplätzen sind Hunde nicht erlaubt.2 Auf Liege- und Spielwiesen sind sie nur vom 1. Oktober bis zum 31. März zulässig.2 Außerdem darf dein Hund niemanden anbellen oder anspringen, und du musst den Kot beseitigen. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.2

Behördliche Maßnahmen (§ 16)

Die Behörde kann im Einzelfall anordnen, dass du die Sachkundeprüfung erneut ablegst. Sie kann Leinen- oder Maulkorbpflicht anordnen, die Haltung untersagen und den Hund fortnehmen.2

Bußgelder (§ 18)

§ 18 BremHundeG unterscheidet zwei Stufen:2

  • Bis zu 5.000 Euro: unter anderem Verstöße gegen die Leinenpflicht, das Spielplatzverbot, Kot, fehlende Sachkunde, fehlenden Chip, fehlende Registrierung oder fehlende Haftpflicht.
  • Bis zu 50.000 Euro: schwerere Verstöße, etwa das Halten eines gefährlichen Hundes ohne Erlaubnis oder fehlende Leine und fehlender Maulkorb bei gefährlichen Hunden.

Häufige Fragen

Wann trat das neue Gesetz in Kraft?

Die Sachkundepflicht gilt seit dem 1. Juli 2026.

Welche Versicherungssumme ist Pflicht?

Mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.

Wann muss mein Hund gechippt sein?

Nach dem dritten Lebensmonat und vor der ersten Abgabe.

Wo melde ich meinen Hund an?

Du trägst ihn in einem anerkannten Register ein, etwa FINDEFIX oder TASSO.

Wer kontrolliert die Einhaltung?

Die Ortspolizeibehörde, also das Ordnungsamt in Bremen und das Bürger- und Ordnungsamt in Bremerhaven.

Quellen

Diese Quellen belegen die Angaben in diesem Artikel.

  1. Freie Hansestadt Bremen: Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 9. Juli 2025 (Nr. 80) (gesetzblatt.bremen.de)
  2. Transparenzportal Bremen: Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG), Fassung mit Änderung vom 24. März 2026 (transparenz.bremen.de)
  3. Pressestelle des Senats Bremen: Hundeführerschein, Senat beschließt neues Gesetz über das Halten von Hunden (senatspressestelle.bremen.de)
  4. LMTVet Bremen: Hundeführerschein und Prüfung (lmtvet.bremen.de)
  5. Bremische Bürgerschaft, Drucksache 21/999: Gesetz zur Neufassung des Bremischen Gesetzes über das Halten von Hunden (bremische-buergerschaft.de)
  6. Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: Verwaltungsvorschrift über die Sachkundeprüfung nach § 3 Absatz 3 BremHundeG (lmtvet.bremen.de)
  7. Die Senatorin für Inneres und Sport: Hundeführerschein ab 1. Juli 2026, Fragen und Antworten (inneres.bremen.de)
  8. Service Bremen: Gefährliche Hunde (service.bremen.de)