Hundeführerschein Bremen: Wer ihn braucht und wer nicht (2026)
Seit dem 1. Juli 2026 gilt in Bremen die Sachkundepflicht für Hundehalter. Hier steht, wer sie erfüllen muss, welche Fristen gelten, wer befreit ist und was bei einem Verstoß droht.
Seit dem 1. Juli 2026 müssen Menschen, die in Bremen einen Hund aufnehmen, ihre Sachkunde nachweisen. Das gilt für die Stadt Bremen genauso wie für Bremerhaven. Für viele Halter gibt es aber Ausnahmen, und für Hunde, die schon vorher bei dir lebten, gilt meist Bestandsschutz.
Hier erfährst du, ob die Pflicht dich trifft, bis wann du welchen Teil erledigen musst und was bei einem Verstoß droht. Den Ablauf der Prüfung erklärt der Ratgeber Prüfungsablauf des Hundeführerscheins in Bremen. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Wer ab dem 1. Juli 2026 einen Hund aufnimmt, braucht eine Sachkundeprüfung: Theorie vor der Aufnahme, Praxis innerhalb des ersten Jahres.
- Hunde, die du vor dem 1. Juli 2026 gehalten hast, sind grundsätzlich ausgenommen. Gefährliche Hunde und Listenhunde brauchen den Nachweis bis zum 30. Juni 2028.
- Wer in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten hat, muss nur die Praxis ablegen.
- Befreit sind unter anderem Tierärzte, Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung, Diensthunde und Assistenzhunde.
- Fehlt die Sachkunde, droht ein Bußgeld, und die Behörde kann eine Prüfung anordnen.
Die Pflicht im Überblick
Das Bremische Hundegesetz (BremHundeG) vom 24. Juni 2025 führt den Sachkundenachweis für Halter ein.1 Die Pflicht gilt seit dem 1. Juli 2026.23 Sie gilt für jeden einzelnen Hund. Hast du mehrere, brauchst du für jeden die praktische Prüfung.4
Die Sachkunde besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung bei einer anerkannten Prüfstelle.25
Fristen: Theorie vorher, Praxis im ersten Jahr
Das Gesetz gibt dir zwei Fristen:2
- Die theoretische Prüfung legst du vor der Aufnahme des Hundes ab.
- Die praktische Prüfung legst du innerhalb eines Jahres nach der Aufnahme ab.
Plane die Theorie also ein, bevor der Hund einzieht. Nach Angabe der Senatorin für Inneres muss der Hund bei der Praxisprüfung mindestens 12 Monate alt sein.4 Bei einem Welpen frag deshalb früh bei einem Prüfer oder dem Ordnungsamt nach, wie du die Fristen einhältst.
Bestandshunde: Wer vor dem 1. Juli 2026 einen Hund hatte
Für Hunde, die du schon vor dem 1. Juli 2026 gehalten hast, musst du keinen Sachkundenachweis erbringen.23 Das ist der sogenannte Bestandsschutz.
Davon gibt es zwei Ausnahmen. Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen (Listenhunde) sind vom Bestandsschutz nicht erfasst. Ihre Halter haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit, den Nachweis zu erbringen.23 Für die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes verlangt die Stadt Bremen ebenfalls einen Sachkundenachweis.6 Mehr dazu im Ratgeber Listenhunde in Bremen.
Frühere Haltung: nur die Praxisprüfung
Du musst nur die praktische Prüfung ablegen, wenn eine dieser Bedingungen zutrifft:2
- Du hast in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten.
- Du hast die theoretische Prüfung bereits bestanden.
Die Praxisprüfung bleibt auch dann Pflicht. Die Bescheinigung gilt nur für den Hund, mit dem du sie abgelegt hast.7
Wer ist befreit?
Vom Sachkundenachweis befreit sind nach dem Gesetz folgende Personen und Hunde:2
- Tierärztinnen und Tierärzte
- Tierpflegerinnen und Tierpfleger in Tierheimen sowie Tiermedizinische Fachangestellte
- Prüferinnen und Prüfer für die Brauchbarkeit von Jagdhunden
- Personen, die eine gleichwertige Prüfung abgelegt haben
- Halter mit einer Erlaubnis für ein Tierheim
- Halter von Diensthunden, Such- und Rettungshunden und Assistenzhunden
Dazu kommt eine Härtefallregel. Auf Antrag kann die Behörde eine Ausnahme zulassen, wenn die Prüfung unmöglich oder unzumutbar ist und von dem Hund keine Gefahr ausgeht.2 Wer einen Hund gewerblich abgibt, muss den Nachweis des Erwerbers sehen und ein Jahr aufbewahren.2
Zugezogene und Hunde aus anderen Ländern
Ein gleichwertiger Hundeführerschein aus einem anderen Bundesland kann anerkannt werden. Die Senatorin für Inneres rät, vorher beim Ordnungsamt nachzufragen.4 Eine gleichwertige Prüfung gehört auch zu den Befreiungsgründen im Gesetz.2
Zuständig ist die Ortspolizeibehörde: in der Stadt Bremen das Ordnungsamt, in Bremerhaven das Bürger- und Ordnungsamt.8 Bring den Nachweis dorthin mit. Er kann analog oder digital vorgezeigt werden.4
Was droht bei einem Verstoß?
Wer ohne den erforderlichen Sachkundenachweis einen Hund hält, handelt ordnungswidrig. Nach § 18 BremHundeG kann das Bußgeld bis zu 5.000 Euro betragen.2 Schwerere Verstöße, etwa bei gefährlichen Hunden, können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.2
Außerdem kann die Behörde im Einzelfall anordnen, dass du die Prüfung (erneut) ablegst, den Hund anleinst oder mit Maulkorb führst. In schweren Fällen sind ein Haltungsverbot und die Fortnahme des Hundes möglich.2
Häufige Fragen
Muss ich als Besitzer eines vorhandenen Hundes die Prüfung nachholen?
Nein, wenn du den Hund schon vor dem 1. Juli 2026 gehalten hast. Ausnahme sind gefährliche Hunde und Listenhunde.
Gilt die Pflicht auch in Bremerhaven?
Ja. Das Gesetz gilt im ganzen Land Bremen. Zuständig ist dort das Bürger- und Ordnungsamt.
Muss ich beide Prüfungen machen, wenn ich schon früher einen Hund hatte?
Nicht unbedingt. Wer in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, braucht nur die Praxisprüfung.
Brauche ich einen neuen Nachweis für einen zweiten Hund?
Die Praxisprüfung gilt nur für den Hund, mit dem du sie abgelegt hast. Für jeden weiteren Hund brauchst du eine neue.
Gibt es Ausnahmen für Tierärzte oder Jäger?
Ja. Tierärzte, Prüfer für die Brauchbarkeit von Jagdhunden und weitere Gruppen sind im Gesetz ausdrücklich ausgenommen.
Quellen
Diese Quellen belegen die Angaben in diesem Artikel. Dies ist keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln klärst du deinen Fall mit dem Ordnungsamt.
- Freie Hansestadt Bremen: Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 9. Juli 2025 (Nr. 80) (gesetzblatt.bremen.de)
- Transparenzportal Bremen: Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG), Fassung mit Änderung vom 24. März 2026 (transparenz.bremen.de)
- Pressestelle des Senats Bremen: Hundeführerschein, Senat beschließt neues Gesetz über das Halten von Hunden (senatspressestelle.bremen.de)
- Die Senatorin für Inneres und Sport: Hundeführerschein ab 1. Juli 2026, Fragen und Antworten (inneres.bremen.de)
- LMTVet Bremen: Hundeführerschein und Prüfung (lmtvet.bremen.de)
- Service Bremen: Gefährliche Hunde (service.bremen.de)
- Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: Verwaltungsvorschrift über die Sachkundeprüfung nach § 3 Absatz 3 BremHundeG (lmtvet.bremen.de)
- Bremische Bürgerschaft, Drucksache 21/999: Gesetz zur Neufassung des Bremischen Gesetzes über das Halten von Hunden (bremische-buergerschaft.de)
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