Listenhunde Bremen: 4 Rassen, Verbot und Erlaubnis (2026)
Welche Hunde in Bremen als gefährlich gelten, wann du eine Ausnahmeerlaubnis bekommst, was Wesenstest und Leinenpflicht bedeuten und was die Steuer für Listenhunde kostet.
Bremen kennt eine kurze Rasseliste: Vier Rassen und ihre Kreuzungen gelten kraft Gesetz als gefährlich. Ihre Haltung ist grundsätzlich verboten und nur mit einer Ausnahmeerlaubnis möglich. Daneben kann die Behörde jeden einzelnen Hund als gefährlich einstufen, wenn er auffällig geworden ist.
Dieser Ratgeber erklärt, welche Hunde betroffen sind, wie die Erlaubnis funktioniert, was für Hunde gilt, die schon vor dem neuen Gesetz in Bremen lebten, und welche Bußgelder drohen. Grundlage ist das Bremische Hundegesetz (BremHundeG) vom 24. Juni 2025. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Als gefährlich gelten in Bremen kraft Gesetz Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie ihre Kreuzungen.
- Die Haltung ist verboten, es sei denn, du hast vorab eine Ausnahmeerlaubnis der Ortspolizeibehörde.
- Zucht, Handel und Erwerb dieser Hunde sind verboten.
- Für die Erlaubnis brauchst du unter anderem Zuverlässigkeit, eine bestandene praktische Prüfung mit dem Hund und einen bestandenen Wesenstest.
- Eine höhere Hundesteuer für Listenhunde gibt es in der Stadt Bremen nicht.
Welche Hunde gelten als gefährlich
Die vier Rassen der Liste
Nach § 7 Absatz 3 BremHundeG sind Hunde der Rassen Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier gefährliche Hunde. Das gilt auch für ihre Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.1
Kreuzungen
Anhaltspunkte für eine Kreuzung liefert nach dem Gesetz das äußere Erscheinungsbild: Hunde, die nach Aussehen von mindestens einer der vier Rassen abstammen könnten und mit ihr nach Körpergröße, Gewicht und Beißkraft vergleichbar sind.1 Die Behörde muss also keinen Abstammungsnachweis führen.
Gefährlich durch Verhalten
Auch jeder andere Hund kann als gefährlich festgestellt werden. Das setzt einen Hinweis an die Ortspolizeibehörde voraus, den sie prüft. Gründe sind zum Beispiel ein Biss gegen einen Menschen, der nicht der Verteidigung diente, bedrohliches Anspringen außerhalb des eigenen Grundstücks, ungerechtfertigtes Beißen anderer Tiere oder Hetzen und Reißen von Wild und Vieh. Bestätigt sich der Verdacht, stellt die Behörde die Gefährlichkeit fest. Widerspruch und Klage dagegen haben keine aufschiebende Wirkung.1
Weitere Rassen führt das Bremer Gesetz nicht auf.1
Haltungsverbot und Ausnahmeerlaubnis
Das Halten der vier Rassen ist nach § 8 Absatz 3 BremHundeG verboten, sofern keine Ausnahmeerlaubnis nach § 10 Absatz 4 erteilt wurde.1 Die Erlaubnis ist eine Ausnahme, kein Anspruch. Das Serviceportal Bremen beschreibt sie als nur ausnahmsweise möglich, insbesondere für Hunde aus einem Bremer oder Bremerhavener Tierheim.2
Antrag vor der Aufnahme
Anders als bei Hunden, die erst später auffällig werden, musst du die Erlaubnis vor der Aufnahme des Hundes einholen.1 Zuständig ist die Ortspolizeibehörde. In der Stadt Bremen ist das das Ordnungsamt, Referat 13.2 Das Serviceportal nennt für die Erlaubnis eine Gebühr von 60 Euro und eine Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen.2
Zucht, Handel, Erwerb
Diese Hunde dürfen nicht gezüchtet oder vermehrt werden. Handel ist verboten, ebenso das Veräußern, Abgeben, Erwerben oder Sich-Verschaffen ohne Handel. Wer anderen eine Gelegenheit dazu verschafft oder öffentlich anbietet, handelt ebenfalls verboten.1 Tierheime sind vom Verbot des Abgebens und Inverkehrbringens ausgenommen.1
Besuch mit einem Listenhund
Wer sich nur vorübergehend in Bremen aufhält, etwa auf der Durchreise oder nicht länger als einen Tag, darf einen Hund halten, der nach dem Recht seines Landes zulässig ist. Du musst den Aufenthalt vor Beginn der Ortspolizeibehörde anzeigen und dabei Dauer, Aufenthaltsort und deine Kontaktdaten nennen.1 Außerdem brauchst du eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.13
Voraussetzungen der Erlaubnis
Die Behörde erteilt die Ausnahmeerlaubnis nur, wenn das Tier nicht zu aggressivem Verhalten neigt, das ein bestandener Wesenstest belegt, und du die weiteren Voraussetzungen erfüllst.1 Diese sind:
- Du bist mindestens 18 Jahre alt.1
- Du bist zuverlässig. In der Regel nicht zuverlässig ist, wer wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde (solange fünf Jahre nicht verstrichen sind) oder wiederholt oder gröblich gegen das Hundegesetz oder das Tierschutzgesetz verstoßen hat. Dafür beantragst du ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde.1
- Du bist persönlich geeignet. Die Eignung fehlt in der Regel bei Geschäftsunfähigkeit, Alkohol- oder Drogenabhängigkeit mit unsicherer Führung des Hundes oder zu geringer Körperkraft.1
- Du hast mit dem Hund eine praktische Sachkundeprüfung bestanden. Die Befreiungen für Berufsgruppen gelten hier nicht.1
- Der Hund ist gechippt, und du kannst die Haftpflichtversicherung nachweisen.1
Wesenstest
Der Wesenstest weist die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten nach. Ihn nehmen Personen oder Stellen ab, die die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz bestimmt. Tierärztinnen und Tierärzte erhalten die Zulassung auf Antrag, wenn sie vertiefte Kenntnisse in der Verhaltenstherapie mit Hunden haben.1
Weitere Unterlagen
Das Serviceportal nennt außerdem die Zustimmung von Vermieterin oder Vermieter, wo das zutrifft.2
Die Unterlagen musst du innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung vorlegen. Die Frist kann auf Antrag einmal um höchstens drei Monate verlängert werden. Fehlt etwas, versagt die Behörde die Erlaubnis.1
Hunde, die schon vor dem Gesetz da waren
Wer seinen Hund schon vor dem 1. Juli 2026 hatte und einen Hund einer der vier Rassen oder einen als gefährlich festgestellten Hund hält, muss die Sachkundeprüfung bis zum 30. Juni 2028 ablegen. Für alle anderen Altfälle gilt die Prüfungspflicht nicht.1 Erlaubnisse zum Halten gefährlicher Hunde nach dem alten Gesetz gelten als Erlaubnisse nach dem neuen § 8 fort.1 Ohne eine solche Erlaubnis gilt dem Wortlaut nach das Haltungsverbot des § 8 Absatz 3. Betrifft dich das, sprich mit der Ortspolizeibehörde. Genaueres zur Pflicht erklärt unser Ratgeber Wer braucht den Hundeführerschein in Bremen?
Leine, Maulkorb und Auflagen
Ein gefährlicher Hund muss außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke angeleint sein und einen beißsicheren, tierschutzkonformen Maulkorb tragen, und zwar ab Bekanntgabe der Feststellung der Gefährlichkeit. Auf Antrag kann die Ortspolizeibehörde Leinen- oder Maulkorbzwang, auch unter Berücksichtigung des Wesenstests, ganz oder teilweise aufheben.1 Das Serviceportal beschreibt die Pflicht so, dass gefährliche Hunde im öffentlichen Raum angeleint sein und einen Maulkorb tragen müssen. Für die Befreiung vom Maulkorbzwang nennt es eine Gebühr von 50 Euro.24 Der Gesetzestext knüpft die Pflicht allerdings an die Feststellung nach § 7 Absatz 1. Wie die Behörde das bei Listenrassen handhabt, kläre im Zweifel mit ihr.
Beim Führen außerhalb eines ausbruchsicheren Grundstücks musst du die Erlaubnis mitführen. Führt eine andere Person den Hund, braucht sie die Erlaubnis und eine Bescheinigung der Ortspolizeibehörde. Die Bescheinigung gibt es, wenn die Person die Voraussetzungen erfüllt, die für Halter gelten, oder wenn der Hund höchstens 20 Kilogramm wiegt und 40 Zentimeter Widerristhöhe nicht übersteigt.1
Die Behörde kann die Erlaubnis befristen, widerruflich erteilen und mit Auflagen verbinden, auch nachträglich.1
Hundesteuer für Listenhunde
In Bremen sind Listenhunde bei der Steuer nicht schlechter gestellt: Das Hundesteuergesetz kennt nur einen Satz von 150 Euro je Hund und Jahr.56 Die Stadt Bremerhaven führt auf ihrer Seite ebenfalls nur die gestaffelten Sätze auf: 90 Euro für den ersten, 120 Euro für den zweiten und 150 Euro für jeden weiteren Hund.78 Einen Zuschlag für Listenhunde nennt sie dort nicht. Wie du den Hund anmeldest, erklärt unser Ratgeber Hund anmelden in Bremen und Bremerhaven.
Bußgelder
Wer einen Hund der vier Rassen ohne Ausnahmeerlaubnis hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro.1 Teurer wird es bei Zucht, Handel und Erwerb dieser Hunde, bei Haltung eines als gefährlich festgestellten Hundes ohne Erlaubnis und beim Verstoß gegen eine vollziehbare Anordnung der Behörde: Dort sind bis zu 50.000 Euro möglich.1 Eine Leine oder einen Maulkorb nicht zu verwenden, wo sie vorgeschrieben sind, kostet bis zu 5.000 Euro.1
Bei wiederholten oder groben Verstößen kann die Behörde dir außerdem das Halten untersagen und den Hund fortnehmen.1
Häufige Fragen
Welche Rassen stehen in Bremen auf der Liste?
Pit-Bull-Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, jeweils samt Kreuzungen.1
Darf ich einen Staffordshire Bullterrier aus dem Tierheim holen?
Möglich ist das nur mit vorheriger Ausnahmeerlaubnis der Ortspolizeibehörde. Du musst sie beantragen, bevor der Hund einzieht, und alle Voraussetzungen erfüllen.12
Gibt es in Bremen eine Rasseliste für große Hunde?
Nein. Das Gesetz kennt nur die vier Rassen und die Einzelfallfeststellung nach Verhalten.1
Muss mein Listenhund einen Maulkorb tragen?
Für gefährliche Hunde gilt außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke Leinen- und Maulkorbzwang, auf Antrag kann die Behörde ihn lockern. Wie sie das bei Listenrassen ohne Feststellung handhabt, frag bei der Ortspolizeibehörde nach.12
Wie viel Bußgeld droht für einen nicht erlaubten Listenhund?
Bis zu 5.000 Euro.1
Quellen
Diese Quellen haben wir für den Ratgeber ausgewertet, zuletzt im Oktober 2026 abgerufen.
- Freie Hansestadt Bremen: Bremisches Gesetz über das Halten von Hunden (BremHundeG), Gesetzblatt Nr. 80 vom 9. Juli 2025 (gesetzblatt.bremen.de)
- Service Bremen: Gefährliche Hunde (service.bremen.de)
- Die Senatorin für Inneres und Sport: Hundeführerschein ab 1. Juli 2026 (inneres.bremen.de)
- Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation: Gefährliche Hunde (wirtschaft.bremen.de)
- Freie Hansestadt Bremen: Hundesteuergesetz (Fassung ab 1.1.2016), Transparenzportal (transparenz.bremen.de)
- Der Senator für Finanzen: Hundesteuer (finanzen.bremen.de)
- Magistrat Bremerhaven: Berechnung der Hundesteuer (bremerhaven.de)
- Magistrat Bremerhaven: Hundesteuer, Anmelden eines Hundes (bremerhaven.de)
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